Erbschaft- & Schenkungsteuer

Vermögen steuerneutral an die nächste Generation weitergeben

Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben, möglichst steuerneutral – dazu beraten wir Dich gerne, bestenfalls mit einem mehrjährigen Zeithorizont im Vorfeld. Ebenso erstellen wir die notwendigen Steuererklärungen.

500.000 €

Freibetrag für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner – der höchste persönliche Freibetrag im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.

Was wir für Dich übernehmen

Von der frühzeitigen Planung bis zur fertigen Steuererklärung nach einem Erb- oder Schenkungsfall.

Vorausschauende Nachfolgeplanung
Wir entwickeln gemeinsam mit Dir eine langfristige Strategie, wie Vermögen möglichst steuerschonend übertragen werden kann – idealerweise mit mehrjährigem Vorlauf.
Prüfung und Nutzung von Freibeträgen
Wir prüfen, welche persönlichen Freibeträge Dir zur Verfügung stehen und wie sich Schenkungen zeitlich sinnvoll staffeln lassen.
Erbschaftsteuererklärung
Erstellung der Erklärung nach einem Erbfall, inklusive Zusammenstellung des Nachlasses und Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt.
Schenkungsteuererklärung
Erstellung der Erklärung bei lebzeitigen Übertragungen, damit Schenkungen form- und fristgerecht angezeigt und veranlagt werden.
Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen
Ermittlung des steuerlichen Werts von Immobilien und Unternehmensanteilen, die in den Nachlass oder die Schenkung einfließen.
Unternehmensnachfolge
Beratung zu den Begünstigungen für Betriebsvermögen bei der Übertragung eines Unternehmens auf die nächste Generation.

Freibeträge im Überblick

Je enger die Verwandtschaft, desto höher der persönliche Freibetrag.

Ehegatten und eingetragene Lebenspartner
500.000 €
Kinder und Kinder verstorbener Kinder
400.000 €
Enkelkinder
200.000 €
Eltern und Großeltern (bei Erbschaft)
100.000 €
Übrige Personen (u. a. Geschwister, Nichten, Neffen, Nicht-Verwandte)
20.000 €

Der Zehn-Jahres-Zyklus

Wer früh anfängt, kann Freibeträge mehrfach nutzen.

Persönliche Freibeträge stehen nicht nur einmalig zur Verfügung: Sie leben alle zehn Jahre neu auf. Wer sein Vermögen frühzeitig und in mehreren Schritten überträgt, kann so deutlich mehr steuerfrei weitergeben, als es bei einer einmaligen Übertragung im Erbfall möglich wäre.

Wichtig ist dabei eine saubere Dokumentation und die richtige zeitliche Planung – genau hier setzen wir mit Dir gemeinsam an.

Zur Einordnung

Eine Schenkung an dieselbe Person nutzt den Freibetrag für zehn Jahre auf. Danach steht er in voller Höhe erneut zur Verfügung.

So läuft die Zusammenarbeit ab

Vom Erstgespräch bis zur laufenden Begleitung Deiner Nachfolgeplanung.

1

Kennenlernen & Analyse

Wir lernen Deine Vermögens- und Familiensituation kennen und besprechen erste Optimierungsmöglichkeiten.

2

Digitales Onboarding

Du lädst relevante Unterlagen – etwa zu Immobilien, Unternehmensanteilen oder bereits erfolgten Schenkungen – über unser sicheres Mandantenportal hoch.

3

Beratung & Begleitung

Wir entwickeln eine Strategie zur Vermögensübertragung und erstellen die notwendigen Steuererklärungen.

Für wen geeignet

Von der ersten Schenkung an die Kinder bis zur Übergabe eines Familienunternehmens.

Familien mit größerem Vermögen

Eltern und Großeltern, die frühzeitig und steueroptimiert an die nächste Generation übertragen möchten.

Unternehmer vor der Nachfolge

Geschäftsführer und Gesellschafter, die ihr Unternehmen langfristig an Kinder oder Nachfolger übergeben wollen.

Erben nach einem Erbfall

Personen, die kurzfristig eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen.

Immobilienbesitzer

Eigentümer, die Immobilienvermögen zu Lebzeiten oder im Erbfall übertragen.

Häufige Fragen zu Erbschaft & Schenkung

Die Themen, die uns am häufigsten begegnen.

Muss ich jede Schenkung dem Finanzamt melden?
Ja, Schenkungen sind grundsätzlich anzeigepflichtig, auch wenn am Ende keine Steuer anfällt, weil der Freibetrag nicht überschritten wird.
Wie oft kann ich meinen Freibetrag nutzen?
Persönliche Freibeträge leben alle zehn Jahre neu auf. Wer frühzeitig plant, kann so mehrfach steuerfrei übertragen.
Was passiert, wenn ich die Erbschaftsteuererklärung nicht rechtzeitig abgebe?
Das Finanzamt kann Verspätungszuschläge festsetzen. Wir übernehmen Fristen und Kommunikation, damit Dir das nicht passiert.
Lohnt sich eine frühzeitige Übertragung von Betriebsvermögen?
In vielen Fällen ja – für Betriebsvermögen gelten besondere Begünstigungen. Ob und wie sie für Dich passen, prüfen wir individuell.

Lass uns über Deine Nachfolge sprechen

Vereinbare ein unverbindliches Kennenlerngespräch. Wir ordnen Deine Situation ein und sagen Dir, welche Unterlagen wir brauchen.

E-Mail
info@heller-steuerberatung.de
Mobil
0157 3397 2112
Standort
Hofwieser Str. 28, 78247 Hilzingen