Steuberatung Grenzgänger Schweiz
Du wohnst in Deutschland und arbeitest in der Schweiz? Dann kennst Du das Gefühl: Zwei Länder, zwei Sozialversicherungssystem, zwei Steuersysteme – und plötzlich weiß man nicht mehr, wo man eigentlich steht.
Genau für diese Situation sind wir da. Als Steuerberatungskanzlei in Hilzingen – mitten im Hegau, direkt an der Grenze zur Schweiz – begleiten wir Grenzgänger aus der Region Singen, Gottmadingen, Konstanz sowie aus ganz Deutschland seit Jahren durch den steuerlichen Alltag zwischen Deutschland und der Schweiz.
Was bedeutet Grenzgänger steuerlich?
Als Grenzgänger im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Schweiz (DBA) arbeitest Du in der Schweiz, kehrst aber in der Regel täglich oder wöchentlich an Deinen Wohnsitz in Deutschland zurück. Das klingt einfach – ist es steuerlich aber nicht.
Denn: Dein Schweizer Arbeitgeber zieht automatisch die Quellensteuer ab. Gleichzeitig bist Du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und musst dort eine Steuererklärung abgeben. Ohne die richtige Beratung zahlen viele Grenzgänger mehr als nötig – oder geraten ungewollt in Schwierigkeiten mit dem Finanzamt.
Unsere Leistungen für Grenzgänger
Einkommensteuererklärung für Grenzgänger
Du hast deinen Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Deutschland, arbeitest in der Schweiz und kehrst regelmäßig nach deinem Arbeitsende an deinen Wohnsitz in Deutschland zurück. Dann fällst du unter die Kategorie des echten Grenzgängers. Wir kennen deine Situation genau. Du zahlst in die schweizerischen Sozialversicherungssysteme ein, musst deinen Arbeitslohn aber (auch) in Deutschland versteuern. Aufgrund der Zugehörigkeit zum schweizerischen Sozialversicherungssystem ergeben sich bei der Einkommensteuererklärung einige Besonderheiten für dich.
Einkommensteuererklärung für Wochenaufenthalter
Du hast einen Wohnsitz und deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, arbeitest in der Schweiz und kehrst nicht regelmäßig nach Arbeitsende an deinen Wohnsitz in Deutschland zurück. Da der Rückweg zu lange wäre, verfügst du über eine Wohnung in der Schweiz, in der du nach Arbeitsende übernachtest. An den Wochenenden kehrst du an deinen Wohnsitz in Deutschland zurück. Du bist der sogenannte unechte Grenzgänger. Da du an mehr als 60-Tagen aus beruflichen Gründen nicht an deinen Wohnsitz in Deutschland zurückkehrst, wirst du anders behandelt als der echte Grenzgänger. Im Unterschied zum echten Grenzgänger, hat die Schweiz ein weitergehendes Besteuerungsrecht an deinen Arbeitseinkünften. Das heißt jedoch nicht, dass du in Deutschland keine Steuererklärung abgeben musst.
Einkommensteuererklärung für Flugpersonal,
Unternehmensberater, Geschäftsführer
Obwohl du unter Umständen über keine Wohnung in der Schweiz verfügst, wirst du trotzdem als unechter Grenzgänger behandelt, weil du an mehr als 60-Tagen aus beruflichen Gründen nicht an deinen Wohnsitz in Deutschland zurückkehrst, z.B. aufgrund von Geschäftsreisen. In diesen Fällen findet das sogenannte Länder-Splitting Anwendung.
Ruhestand und Ruhestandsplanung
Du erhältst eine Auszahlung aus der schweizerischen Pensionskasse und fragst dich, wie diese Auszahlung in Deutschland steuerlich zu behandeln ist und/oder, ob die von der Schweiz einbehaltene Quellensteuer zurückerstattet werden kann. Wir kennen deine Situation und können dich optimal zu der Besteuerung in Deutschland und möglichen Optimierungen beraten.
Einkommensteuererklärung
für beschränkt Steuerpflichtige
Du hast Deutschland verlassen oder hast unter Umständen nie in Deutschland gelebt, generierst aber Einkünfte, deren Quelle in Deutschland liegt (beispielsweise vermietete Wohnung, Arbeitslohn, Kapitaleinkünfte), wir prüfen für dich die steuerlichen Folgen in Deutschland und erstellen, wenn notwendig, die entsprechende Steuererklärung.
Warum Heller Steuerberatung?
Wir sitzen in Hilzingen – keine 10 Kilometer von der Schweizer Grenze entfernt. Die Situation von Grenzgängern ist für uns kein Sonderfall, sondern gelebter Alltag. Viele unserer Mandanten arbeiten in Schaffhausen, Zürich, Basel oder anderen Schweizer Städten und wohnen in der Region Hegau.
Das bedeutet für Sie: Wir reden nicht lange um den heißen Brei herum. Wir kennen die häufigen Fragen, die typischen Fallstricke und die Lösungen – und erklären Ihnen alles verständlich, ohne Fachchinesisch.
So arbeiten wir zusammen
Du schilderst uns deine Situation über unser Kontaktformular oder meldest dich telefonisch. Danach kontaktieren wird dich per Email oder telefonisch um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren oder, wenn das nicht notwendig ist, senden wir Dir direkt eine Email mit der weiteren Vorgehensweise.
Häufige Fragen von Grenzgängern
Muss ich in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, wenn ich in der Schweiz arbeite? Ja. Als in Deutschland wohnhafter Grenzgänger bist Du hier unbeschränkt steuerpflichtig und musst Deine weltweiten Einkünfte angeben – inklusive des Schweizer Lohns.
Zahle ich dann doppelt Steuern? Nein – das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert das. Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird in Deutschland angerechnet. Wie genau, hängt von Deiner individuellen Situation ab.
Was passiert, wenn ich einige Tage im Homeoffice in Deutschland arbeite? Das ist ein wichtiges Thema. Homeoffice-Tage in Deutschland können Auswirkungen auf Deinen Grenzgängerstatus haben. Wir beraten Dich dazu gerne konkret.